Therapiemethoden:
Verhaltenstherapie
Verhaltenstherapie ist eine anerkannte Methode der Psychotherapie, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe gehört.
Was versteht man unter Verhaltenstherapie?
Diese Form der Therapie geht davon aus, dass wir die Art, wie wir denken, handeln und fühlen im Laufe unseres Lebens erlernt haben. Dabei werden auch Verhaltensweisen erworben, die zu Problemen führen können. In der Verhaltenstherapie sollen alternative, hilfreichere Verhaltensmuster erarbeitet und eingeübt werden.
In den Therapiesitzungen beleuchten wir Ihre Problematik von mehreren Seiten, um einen Weg aus dem belastenden Verhalten zu finden. Ziel der Verhaltenstherapie ist es, Mittel an die Hand zu bekommen, wie man seine Probleme in Zukunft alleine lösen kann.
Wie läuft eine Verhaltenstherapie ab?
In der ersten Phase der Therapie geht es darum, Ihr Problem besser zu verstehen und herauszufinden, welche Verhaltensweisen, eigene Einstellungen oder Gedanken zu den aktuellen Problemen geführt haben. Dabei finden wir auch Ihre Stärken und Ressourcen heraus, die Ihnen bei der Problemlösung helfen werden. Gemeinsam legen wir möglichst klare Ziele für die Therapie fest. So kann ich die für Sie geeigneten Therapiemethoden auswählen.
Im zweiten Schritt geht es darum, Ihr problematisches Verhalten zu verändern und positive Veränderungen zu stabilisieren. Dabei ist es wichtig, dass Sie mehr und mehr zum „Profi“ für Ihre Probleme werden. Damit sind wir schon beim letzten Schritt der Therapie angelangt, in dem Sie Ihre Probleme selbst frühzeitig erkennen und lösen können.
Hypnotherapie
Hypnotherapie - was ist das?
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Verhaltenstherapie durch Hypnose zu ergänzen. Hypnotische Trance ist ein Zustand tiefer Entspannung, in dem auch physiologische Prozesse beeinflusst werden. So sinkt zum Beispiel die Muskelspannung, Blutdruck und Herzfrequenz werden niedriger und es werden weniger Stresshormone ausgeschüttet. Somit ist es möglich, mit Hypnose psychische Stressfaktoren zu beeinflussen und Erkrankungen zu behandeln, die durch solche verursacht werden. Darüber hinaus ist das Gehirn in Trance empfänglicher für indirekte oder direkte Suggestionen.
Was bewirkt eine Hypnotherapie?
Eigene Fähigkeiten und Ressourcen, die unbewusst vorhanden sind, werden zugänglicher. Dabei geht es nicht darum, den Patienten zu manipulieren - Patient und Therapeutin befinden sich während der gesamten Hypnosesitzung im Gespräch und arbeiten zusammen - Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen eines Patienten zu aktivieren. Manchmal, z.B. bei chronischem Schmerz, wird Hypnose auch als Selbsthypnosetraining durchgeführt, das dazu führen soll, dass der Patient auch nach der Therapie sein Problem selbst beeinflussen kann. Hypnose wird immer in die Behandlung eingebettet und findet nie isoliert statt.
PEP ® (nach Dr. Michael Bohne)
PEP ® (Prozess- und Embodimentfokussierte Psychologie) ist eine Zusatztechnik zur Emotions- und Stressregulation und Verbesserung der Selbstbeziehung, die sich gut in Psychotherapie, Coaching und Beratung integrieren lässt. Neben Klopfakupressur verbindet sie psychodynamische, systemische und hypnotherapeutische Techniken. Die Wirkhypothesen der Methode sind an der Neurobiologie und der modernen Psychotherapieforschung orientiert.
Kosten:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Dies wird im Rahmen der Sprechstunden (s.u.) abgeklärt.
Private Krankenkassen: Die Kosten für die Behandlung werden von Ihrer Versicherung erstattet, soweit dies in die vertraglichen Konditionen eingeschlossen ist. Dies können Sie bei Ihrer Kasse erfragen.
Beihilfe: Für Beihilfeberechtigte werden die Kosten nach Antragstellung übernommen.
Ablauf:
Vor Beginn der ambulanten Psychotherapie finden 1-3 Sprechstunden (50 Min.) zur Diagnostik und Beratung statt, danach 2-4 Probatorische Sitzungen. Die ersten Sitzungen dienen dazu abzuklären, ob eine Psychotherapie bei der vorliegenden Problematik erfolgversprechend ist. Erst dann wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Gesetzlich Versicherte müssen ihre Chipkarte mitbringen, eine Überweisung ist nicht nötig. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte haben in der Regel einen Anspruch auf Probesitzungen. Da die vertraglichen Bedingungen jedoch variieren, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach den Konditionen.